Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 14,60 Euro brutto pro Stunde, 70 Cent mehr als heute. Damit steigt automatisch auch die Minijob-Grenze von 603 auf 633 Euro im Monat.
Das betrifft vor allem Betriebe in Gastronomie, Handel, Pflegehilfe und Logistik. Neben Lohnabrechnung und Dienstplänen gehören auch Ihre Stellenanzeigen auf den Prüfstand: Wer im Januar noch mit „603-Euro-Job" oder „13,90 Euro pro Stunde" wirbt, wirkt veraltet oder bietet sogar einen unzulässigen Lohn an. Diese Checkliste zeigt, was Sie bis Jahresende erledigen sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Mindestlohn ab 1. Januar 2027: 14,60 Euro brutto pro Stunde (2026: 13,90 Euro).
- Minijob-Grenze ab 1. Januar 2027: 633 Euro im Monat (2026: 603 Euro).
- Midijob-Übergangsbereich ab 1. Januar 2027: 633,01 bis 2.000 Euro im Monat.
- Wer genau Mindestlohn verdient, kann im Minijob weiterhin rund 43 Stunden im Monat arbeiten.
- Stellenanzeigen mit Stundenlohn oder Minijob-Betrag sollten Sie bis Mitte Dezember aktualisieren.
- Gewerbliche Minijobs werden teurer: Der Krankenversicherungs-Pauschalbeitrag steigt von 13 auf voraussichtlich 17,5 Prozent (beschlossen).
- Geplant, aber nicht beschlossen: eine höhere Pauschalsteuer für Minijobs (5 statt 2 Prozent).
Was ändert sich zum 1. Januar 2027?
Der Mindestlohn steigt auf 14,60 Euro, die Minijob-Grenze auf 633 Euro. Beides ist beschlossen, Sie können also fest damit planen.
Grundlage ist die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung. Sie hat den Mindestlohn in zwei Stufen erhöht: auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027.
Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt. Sie entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn: 14,60 Euro mal 130 geteilt durch 3 ergibt 632,67 Euro, aufgerundet 633 Euro (lohn-info.de).
Was das für Ihre Kosten bedeutet: Eine Vollzeitkraft mit 40 Wochenstunden zum Mindestlohn kostet Sie ab Januar rund 121 Euro brutto mehr im Monat, dazu kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
Wen betrifft die Erhöhung besonders?
Betroffen sind alle Beschäftigten, die heute weniger als 14,60 Euro pro Stunde verdienen. Das Statistische Bundesamt schätzt, dass die zweite Erhöhungsstufe höchstens rund 7 Millionen Jobs betrifft, etwa 18 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse (Destatis).
In der Praxis spüren es zuerst Betriebe mit vielen Aushilfen und Teilzeitkräften: das Café mit acht Minijobbern, der Supermarkt mit Wochenend-Aushilfen, der Pflegedienst mit Hilfskräften. Achten Sie auch auf Mitarbeitende knapp über dem Mindestlohn. Wer heute 14 Euro verdient, liegt im Januar automatisch darunter.
Was sollten Sie bis Jahresende erledigen?
Prüfen Sie bis Anfang Dezember Löhne, Minijob-Stunden und Verträge, damit die Januar-Abrechnung stimmt. Diese Punkte gehören auf Ihre Liste:
Was muss ich in meiner Stellenanzeige ändern?
Jede Anzeige, die einen Stundenlohn unter 14,60 Euro oder den alten Minijob-Betrag nennt, muss zum 1. Januar angepasst werden. Online-Stellenanzeigen laufen oft über den Jahreswechsel. Prüfen Sie deshalb Mitte Dezember alle aktiven Anzeigen auf drei Punkte.
- Stundenlohn unter 14,60 Euro. Eine Anzeige mit „13,90 Euro pro Stunde" darf ab Januar so nicht stehen bleiben. Bewerbende rechnen nach und haken Sie ab.
- Alte Minijob-Beträge. Ersetzen Sie „603-Euro-Job" durch „Minijob bis 633 Euro im Monat". Noch besser: Nennen Sie Stunden und Stundenlohn, zum Beispiel „10 Std./Woche, 14,60 Euro pro Stunde".
- „Mindestlohn" als einzige Gehaltsangabe. Formal korrekt, aber schwach. Wenn Sie mehr zahlen, schreiben Sie die konkrete Zahl oder eine potenzielle Gehaltsspanne hinein.
Warum sich die konkrete Zahl lohnt, zeigt die meinestadt.de-Studie „Recruiting neu gedacht", 2025 (n = 681): Nach dem Arbeitsort ist das Gehalt der wichtigste Faktor bei der Arbeitgeberwahl (24,4 %). Der Name des Arbeitgebers gibt dagegen nur für 0,7 % den Ausschlag.
Unser Tipp: Nutzen Sie den Anlass, um die Gehaltsangabe generell zu überarbeiten. Warum sich das schon vor der EU-Entgelttransparenzrichtlinie lohnt, lesen Sie in unserem Artikel Gehaltsangabe in der Stellenanzeige. Wie Sie die ganze Anzeige überzeugender machen, zeigt So schreiben Sie eine Stellenanzeige, die überzeugt.
Wie wird der Mindestlohn zum Recruiting-Argument?
Wenn alle Betriebe in Ihrer Region mindestens 14,60 Euro zahlen müssen, hebt Sie der Mindestlohn allein nicht mehr ab. Diese Hebel kosten wenig:
- Kleiner Aufschlag, sichtbare Wirkung: 15 Euro statt 14,60 Euro kosten bei einem Minijob mit 42 Stunden im Monat rund 17 Euro mehr im Jahr. In der Anzeige steht dann ein Lohn über Mindestlohn, und genau der fällt in der Trefferliste auf.
- Zuschläge sichtbar machen: Wochenend-, Nacht- oder Feiertagszuschläge gehören in die Anzeige, nicht erst ins Vorstellungsgespräch.
- Planbarkeit betonen: Für 54,4 % der Befragten sind planbare Arbeitszeiten ein wichtiges Kriterium bei der Jobwahl (meinestadt.de-Studie „Wie Bewerbende wirklich ticken", 2025, n = 890). Feste Schichten und verlässliche Dienstpläne sind deshalb ein echtes Argument.
Wie viel teurer wird ein Minijob ab 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Krankenversicherungs-Pauschalbeitrag für gewerbliche Minijobs von 13 auf voraussichtlich 17,5 Prozent. Das ist beschlossen. Zum selben Datum soll die Pauschalsteuer von 2 auf 5 Prozent steigen, dieses Gesetz ist aber noch nicht final verabschiedet.
Krankenversicherung: Die Erhöhung steht im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (Minijob-Zentrale). Der Pauschalbeitrag ist künftig an den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus den durchschnittlichen Zusatzbeitrag gekoppelt. Mit dem Durchschnittswert von 2026 (2,9 Prozent) ergeben sich 17,5 Prozent. Die endgültige Höhe hängt vom durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 ab, den das Bundesgesundheitsministerium im Herbst festlegt.
Der Pauschalbeitrag fällt nur für gesetzlich krankenversicherte Minijobber an. Minijobs in Privathaushalten sind nicht betroffen, dort bleibt es bei 5 Prozent.
Pauschalsteuer: Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Er sieht die Pauschalsteuer von 5 statt 2 Prozent ab dem 1. Januar 2027 vor (Minijob-Zentrale). Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Ausblick 2028: Nach dem Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026 sollen Arbeitgeber für gewerbliche Minijobs ab dem 1. Januar 2028 zusätzlich 3,6 Prozent Pflegeversicherung zahlen.
| Arbeitgeberabgabe (gewerblicher Minijob) | 2026 | ab 1.1.2027 | Stand Oktober 2026 |
| Krankenversicherung (pauschal) | 13 % | voraussichtlich 17,5 % | beschlossen |
| Pauschalsteuer | 2 % | 5 % | Regierungsentwurf |
| Rentenversicherung | 15 % | 15 % | unverändert |
| Pflegeversicherung | keine | keine (ab 2028: 3,6 %) | Regierungsentwurf |
Dazu kommen wie bisher Umlagen und Beiträge zur Unfallversicherung.
Ein Rechenbeispiel: Bei einem Minijob an der 633-Euro-Grenze steigt der Krankenversicherungsbeitrag von 82,29 auf 110,78 Euro im Monat, also um rund 28 Euro. Kommt die höhere Pauschalsteuer, sind es weitere 19 Euro (31,65 statt 12,66 Euro). Zusammen macht das rund 47 Euro pro Monat und Minijob, rund 570 Euro im Jahr. Ein Café mit acht Minijobbern an der Grenze zahlt damit rund 380 Euro mehr im Monat, zusätzlich zur Lohnerhöhung selbst.
Was das für Ihre Personalplanung heißt: Der Kostenvorteil des Minijobs schrumpft. Bei Aushilfen, die ohnehin viele Stunden arbeiten, lohnt sich ein Vergleich mit einem Midijob oder einer Teilzeitstelle. Für Bewerbende ist eine sozialversicherte Stelle oft das attraktivere Angebot. Lassen Sie die konkreten Zahlen von Ihrem Steuerbüro durchrechnen.
Häufige Fragen zum Mindestlohn
Wie wir bei meinestadt.de damit umgehen
Bei meinestadt.de versuchen wir, Anpassungen der Stundenlöhne frühzeitig und möglichst unabhängig vom gesetzlichen Mindestlohn vorzunehmen. Unser Anspruch ist es, nach Möglichkeit etwas oberhalb der gesetzlichen Grenze zu vergüten. Eine Gehaltserhöhung soll schließlich nicht nur als notwendige Reaktion auf eine neue Mindestlohngrenze wahrgenommen werden, sondern auch ein Zeichen von Wertschätzung sein.
Gerade bei studentischen Mitarbeitenden und Minijobbern können Vergütung und der richtige Zeitpunkt von Anpassungen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Talente zu gewinnen und zu halten und sich im Wettbewerb als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Gleichzeitig schafft ein frühzeitiger Blick auf anstehende Mindestlohnerhöhungen Planungssicherheit: Statt kurzfristig reagieren zu müssen, können notwendige Anpassungen rechtzeitig in die Personal- und Budgetplanung einfließen.
Fazit
Der Mindestlohn 2027 ist beschlossen, die Aufgaben sind überschaubar: Lohnliste prüfen, Minijob-Stunden neu rechnen, Anzeigen bis Mitte Dezember aktualisieren. Wer dabei gleich die Gehaltsangabe schärft, fällt im Januar zwischen Anzeigen mit alten Zahlen positiv auf. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
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